Jahresabschluss
Um die Steuerbelastung im unternehmerischen Bereich festzustellen, benutzen wir das Instrument des Jahresabschlusses. Nur dadurch lassen sich erhebliche Nachteile im Besteuerungsverfahren vermeiden. Neben der Funktion als Besteuerungsgrundlage, ist der Jahresabschluss auch Informationsquelle für Banken, Lieferanten und den Unternehmer selber, da er dort alle wichtigen Informationen rauslesen kann. Auch potenzielle Investoren haben immer Interesse an einem aktuellen Jahresabschluss.
Durch unser technisches Knowhow, unsere langjährige Erfahrung und unsere ständige Weiterbildung im Bereich Bilanzsteuerrecht und Jahresabschlusserstellung, können wir für jede Rechtsform einen der folgenden Jahresabschlüsse erstellen:
- Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG für nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende und Freiberufler
- Jahresabschluss nach Bilanz- und Steuerrecht
- Sonderbilanzen
- Ergänzungsbilanzen
- Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger