Verfahrensdokumentation

Die Verfahrensdokumentation nach GoBD dient dazu, nachweisen zu können, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung und den GoBD für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfüllt sind.

Der Gesetzgeber hat die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung neu gefasst. Neben wichtigen Hinweisen zu Aufzeichnungspflichten und Fristen bis hin zur Unveränderbarkeit ist auch eine Anforderung hinzugekommen. Unternehmer müssen ihre internen Prozesse bezüglich der Buchführung dokumentieren. Insbesondere wenn Geschäftsunterlagen digital entstehen und dies ist in der heutigen Zeit fast immer der Fall.

Was auf den ersten Blick wie eine weitere unnütze und unproduktive Anforderung aussieht, kann aber durchaus auch eine erhebliche Verbesserung und Vereinfachung der innerbetrieblichen Prozesse bewirken.

Verfahrensdokumentation
  • Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation führt zu einer Hinterfragung und ggf. Verbesserung der iProzess
  • Neue Mitarbeiter finden sich schneller zurecht
  • Im Falle einer Betriebsprüfung erübrigen sich viele Diskussionen mit den Prüfern
  • Der Unternehmer kann einen großen Teil der Buchführung digitalisieren, automatisieren und delegieren und hat dann mehr Zeit für wichtigere Dinge

Mein Team und ich unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensdokumentation und bei der Prozessberatung zur Optimierung Ihrer Prozesse.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
DATEV-Serviceinformation zum Thema GoBD
Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Thema GoBD

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